Wer zahlt das Pflegeheim, wenn die Rente nicht reicht?


Pflegerin hält die Hand einer Rentnerin (Symbolbild): Die Kosten für einen Aufenthalt im Pflegeheim können Rentner schnell überfordern.Vergrößern des Bildes
 

Die Pflegekosten steigen und steigen. Reicht Ihre Rente nicht, um den Eigenanteil fürs Pflegeheim zu stemmen, können Sie sich Hilfe holen.

3.364 Euro pro Monat – so viel müssen Pflegebedürftige durchschnittlich im ersten Jahr im Pflegeheim selbst zahlen (Stand: Juli 2026). Ein Betrag, der viele Rentner überfordert. Doch wer zahlt, wenn die Rente nicht für das Pflegeheim reicht?

Eine Möglichkeit ist die Sozialleistung "Hilfe zur Pflege". Diese bekommen alle, die nachweisen können, dass sie finanziell bedürftig sind. Bei der Berechnung spielt neben Ihrem eigenen Einkommen auch das Ihres Ehe- oder Lebenspartners eine Rolle.

Außerdem dürfen Sie als Alleinstehender kein höheres Vermögen als 10.000 Euro besitzen (Ehepaare: 20.000 Euro). Auch prüft das Sozialamt, ob Ihre Kinder weniger als 100.000 Euro brutto im Jahr verdienen. Lesen Sie hier, welchem Nettogehalt das entspricht. Andernfalls müssten sie für Ihre Pflegekosten im Altenheim aufkommen.

"Hilfe zur Pflege": Das zählt zum Einkommen

Zum Einkommen zählen dabei neben Ihrer Rente und der Ihres Partners unter anderem Unterhaltszahlungen von Verwandten, Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Zinsen, aber auch Nießbrauchrechte. So kann für ein bestehendes Wohnrecht ein fiktiver Betrag angesetzt werden. Nicht zum Einkommen zählt beispielsweise die Grundrente, die als Zuschlag auf die reguläre Altersrente gewährt wird.

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