Duisburg – Nach dem Kindergeld-Skandal um den Weißen Riesen in Duisburg (NRW) laufen die Ermittlungen. 300 Kinder waren in dem Hochhaus-Komplex (320 Wohnungen) gemeldet. Aber 59 von ihnen lebten gar nicht mehr dort. Die Familienkasse zahlte dennoch weiter. Schaden: 177.000 Euro.
Ordnungsamt und Polizei durchsuchten das Duisburger Hochhaus, kontrollierten alle Wohnungen und Bewohner
BILD erklärt, wie die Betrüger das Geld abzocken konnten.
► Beim Einwohnermeldeamt kann jeder sein Kind bei der Anmeldung des Wohnsitzes mit anmelden. Dazu muss Geburtsurkunde oder Ausweis des Kindes vorgelegt werden.
► Das Bundesamt für Steuern vergibt nach den Angaben des Einwohnermeldeamts eine Steueridentifikationsnummer. Alle Erwachsenen und Kinder erhalten so eine Nummer. Eine deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht notwendig, nur die Steuerpflicht in Deutschland.
► Mit dieser Nummer kann das Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) beantragt werden. Das gilt für Menschen aus der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz sowie aus Algerien, Bosnien, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Tunesien und der Türkei.
Dann gibt es Geld für den Nachwuchs mindestens bis zum 18. Lebensjahr. Derzeit jeden Monat mindestens 255 Euro.
Im aktuellen Fall gingen die Kindergeld-Anträge bei der Familienkasse Nordrhein-Westfalen West ein.
In der Familienkasse Nordrhein-Westfalen West wurde über die Kindergeldanträge aus dem Weißen Riesen entschieden. Ungereimtheiten habe es nicht gegeben
0 Kommentare