Verkaufsverbot für Dubai-Schokolade: Landgericht Bochum entscheidet | Leben & Wissen

 


Das Landgericht Bochum hat per einstweiliger Verfügung einer Dortmunder Firma den Verkauf von „Alyan Handmade Dubai Chocolate“ verboten

Das wird Liebhabern von Dubai-Schokolade gar nicht schmecken. Das Landgericht Bochum hat in einem Beschluss (Aktenzeichen I - 17 O 5/25) per einstweiliger Verfügung den Verkauf von Dubai-Schokolade untersagt. Das Verbot richtet sich gegen eine Firma in Dortmund (IA International GmbH), die Schoki der Marke „Alyan Handmade Dubai Chococlate“ über eine Onlineplattform vertreibt.

Dem Unternehmen ist es bei einer Strafe von bis zu 250.000 Euro verboten, in Deutschland eine „Schokoladenprodukt“ mit den Angaben „Dubai Handmade Chocolate“ oder „ein Geschmackserlebnis aus der Metrople Dubai“ zu vertreiben oder zu bewerben. Das Verfahren strengte Andreas Wilmers von der Firma Süßwarenvertrieb Wilmers an, der  aus Dubai importiert. Sein Argument vor Gericht: Es bestehe die Gefahr der „Irreführung der geografischen Herkunft“, da die Schokolade nicht in  hergestellt wird.

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